Vorsorgereglement
Im Vorsorgereglement sind diejenigen Bestimmungen festgehalten, die für alle versicherten Personen gelten, deren Arbeitgeber sich der Sammelstiftung Vita angeschlossen haben.
Im Vorsorgeplan - als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements - sind die individuellen und je nach Vorsorgewerk unterschiedlichen Leistungen und Beiträge umschrieben. Dieser sowie allfällige Anpassungen werden durch den Kassenvorstand (durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeber paritätisch zusammengesetztes Organ) in Kraft gesetzt und den versicherten Personen abgegeben.
Aktuelles Vorsorgereglement
Vorsorgereglemente der vergangenen Jahre